Es wird bekannt gemacht, dass mit Wirkung vom 24.03.2024 die Friedhofs-, Grabmal- und Bepflanzungs- und Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof der Evang. – Luth. Kirchenstiftung Unterringingen geändert wird.
Die Neufassung wurde mit Schreiben der Evang.-Luth. Landeskirchenstelle in Ansbach vom 13.03.2024 Az 68/20, 68/52 kirchenaufsichtlich genehmigt.
Sie liegt ab sofort für die Dauer von vier Wochen im Pfarramt auf.
Friedhof:
Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass Veränderungen an bestehenden Grabmalen, und dazu zählt insbesondere das Anbringen von Grabplatten, im Pfarramt angemeldet und genehmigt werden müssen.
Des Weiteren sind mit der neuen Friedhofsordnung generell Grabplatten, die mehr als 50 % des Grabes bedecken nicht mehr erlaubt.
Um Beachtung wird gebeten.
Kirche, vermietetes Pfarrhaus und Gemeindehaus heute
linkes Bild:
Kirche, Pfarrhaus und Pfarrstadel ca. 1940
Evangelisch-Lutherische
Kirchengemeinde Unterringingen
86657 Unterringingen
Pfarramt Aufhausen
Bollstädter Str. 1
86735 Aufhausen
Telefon 09089-516, (AB gerne besprechen).
Fax: 09089-920164
Bürotag: Donnerstag 8:30-12 Uhr
Diakon Stephan Höpfner
Diakonin Christina Höpfner
www.oberes-kesseltal-evangelisch.de
www.unterringingen-evangelisch.de
Bankverbindung KG Unterringingen:
Raiffeisen-Volksbank-Ries e.G.
Gabenkonto: DE 97 7206 9329 0003 3026 36
Kirchgeld DE 65 7206 9329 0103 3008 03
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